AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ROCT GmbH
1. Allgemeines/Vertragsabschluss
1.1
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen
der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
1.2
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden
bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3
Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind
freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige
technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion
und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch
nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem
Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. Insoweit ist die Fa. ROCT GmbH
auch zu Änderungen der Leistungen in dem Umfang berechtigt, wie sie dem Käufer zur bestmöglichen
Auftragserledigung zumutbar ist.
1.4
Der Kaufvertrag kommt bei Bestellung zustande und wird durch die Fa. ROCT GmbH durch die
Auftragsbestätigung per Mail, mündlich oder telefonisch bestätigt. Die Fa. ROCT GmbH behält sich
vor den Kunden über unvorhersehbare eventuelle Lieferschwierigkeiten, Preisänderungen oder andere ...
usw. in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit Teilweise oder vollständig
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt oder die Änderung des Vertrages muss der Fa. ROCT GmbH per
Mail, schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.
1.5
Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmungder Fa. ROCT GmbH
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware.
2.2
Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung
etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.
2.3
Unsere Preise verstehen sich inklusive MwSt, Versand und Verpackungskosten. Ohne Software, ohne
gesondertes Zubehör, ohne Installation, ohne Schulung und sonstige Nebenleistung, soweit nicht
schriftlich eine andere Vereinbarung geschlossen wurde.
2.4
Die Rechnungsbeträge sind fällig und netto ohne Abzug zahlbar innerhalb 7 Tagen ab Rechnungslegung.
Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder
Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.5
Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus
anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haften wir nicht.
2.6
Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10%
des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz, jedoch mindestens die Höhe der Auslagen
für Porto und Versand zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schadensersatz
zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen
oder ein Schaden nicht entstanden sind.
2.7
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferfrist
3.1
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem
Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.2
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.3
Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3.4
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik
und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung
( z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die
Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller
baldmöglichst mitteilen. Im Falle nicht zu vertretender Lieferverzögerung sind wir berechtigt, wegen des
noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und die bisher erbrachten Leistungen in
Rechnung zu stellen. Weiterhin verlängert sich die Lieferfrist in diesem Fall für die Restlieferung um 2
Monate nach Wegfall des Lieferhindernisses. Die Haftung der ROCT GmbH für die Lieferverzögerung oder einer
daraus erwachsenden Vertragskündigung ist ausgeschlossen.
3.5
Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, bestehen Schadenersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
4.1
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als
selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
4.2
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen
bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Lager
verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
4.4
Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen Teilen an die Fa. ROCT GmbH trägt der jeweilige
Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen bei der ROCT GmbH sowie sämtliche anfallenden Transportkosten.
5. Umtausch bzw. Rücknahme
5.1
Der Umtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes
belastet, jedoch mindestens die Auslagen für Porto und Versand. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei
geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist nicht möglich. Mit dem Öffnen der Originalverpackung,
respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die
Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der Fa. ROCT GmbH und ihrer
Zulieferer. Für Verbraucher gem. §13 BGB gilt das Fernabsatzgesetz.
Rücknahmen sind nur innerhalb von 7 Tagen möglich, sofern die Artikel nicht auftragsbezogen für den
Kunden geordert wurden und/oder von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Die Rücksendung ist
vorher anzumelden und hat frei zu erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten,
Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzuverlangen. In der Rücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt
vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die offene Forderung um 25%, so
wird die Fa. ROCT GmbH auf verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freigeben. Das Übersteigen der
offenen Forderungen um 25% hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.
6.2
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.3
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wir stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Sinne des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung.
6.4
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen Sache im Zeitpunkt
der Vermischung. Ist die andere Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns
anteilig Miteigentum zu übertragen.
6.5
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dies gilt
nicht für den Fall, dass sich der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Fa. ROCT GmbH in
Verzug befindet. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder
Dritten aus der Weiterveräußerung oder allen sonstigen Rechtsgründen (Versicherung / unerlaubte Handlung)
in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
6.6
Die Fa. ROCT GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen in eigenem Namen
einzuziehen.
6.7
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet auf das Eigentum der Fa. ROCT GmbH
hinzuweisen, und diese umgehend zu unterrichten. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware
weitest möglich abzuwehren.
7. Gewährleistung / Haftungsausschluss
7.1
Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate für alle von uns gelieferten Produkte soweit je
nach Produkt gesetzlich nicht anders geregelt.
7.2
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung,
Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Lagerung, den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder
Spannung, sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden,
die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art,
falsche oder fehlende Programmsoftware und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
7.3
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne
ausdrückliche Absprache mit der Fa. ROCT GmbH oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht durch
uns autorisiert wurden.
7.4
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Lieferung
schriftlich, telefonisch oder per Mail anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche
ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend §§ 377,
387 HGB.
7.5
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache bekannt wird, sind wir nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der
Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Im Falle
eines Datenverlustes kann die Fa. ROCT GmbH keinesfalls haftbar gemacht werden. Der Käufer ist im
Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das Gerät bzw. Teil versehen mit einer genauen Fehlerbeschreibung,
den Angaben der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung in der Originalverpackung an die
Fa. ROCT GmbH zu senden. Ohne diese Mitwirkung kann sich die Wandlung, Nachbesserung oder Minderung
verzögern. Stellt sich bei der Überprüfung die Fehlerfreiheit des Gerätes oder Teiles heraus, so ist der
Käufer verpflichtet eine Aufwandsentschädigung von Pauschal 25,- Euro zuzüglich Portokosten zu entrichten,
die gesondert in Rechnung gestellt wird. Der Fa. ROCT GmbH bleibt vorbehalten, einen darüber hinaus
gehenden Aufwand zu berechnen und geltend zu machen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren
Aufwandes vorbehalten.
7.6
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist,
so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7.7
Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung
nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder
wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.8
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
8.1
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des
Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse,
Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen
Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Lieferungen von der Erbringung einer Vorauszahlung,
einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheiten abhängig machen.
8.2
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der
Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale
Entschädigung in Höhe von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren
höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist,
dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
9. Software, Literatur
9.1
Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstige
Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung
ausdrücklich an. Soweit die Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen
Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.
Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese
Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstanden Schaden.
10. Sonstige Schadenersatzansprüche
10.1
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung,
Organisationsverschuldens, Verschulden bei Vertragsabschluß oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen
Anspruchsgrundlagen haftet die Fa. ROCT GmbH nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
11. Verwendung von Kundendaten
11.1
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem
Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
12. Ausfuhrgenehmigung
12.1
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche
Wirtschaft in Eschborn / Taunus sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die
Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich
eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird Rosenheim vereinbart.
13.2
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören
und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag
sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Rosenheim vereinbart,
wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.3
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
13.4
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit der Fa. ROCT GmbH gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
14. Auftrag Reparatur - Kostenvoranschlag
14.1
Gibt der Kunde ein Instandsetzungsgegenstand zur Ermittlung der Ursache der Gebrauchsbeeinträchtigung ab, erfolgt
der Vertragsschluss bezüglich der Diagnose. Wir verpflichten uns, die Ursache für die Gebrauchsbeeinträchtigung
des Instandsetzungsgegenstands zu finden und diese dem Kunden zusammen mit den voraussichtlichen Kosten einer Reparatur
mitzuteilen. Die für die Diagnose veranschlagten Kosten trägt der Kunde nur, wenn er sich entschließt
die Instandsetzung nicht von uns durchführen zu lassen.
14.2
Der Kostenvoranschlag stellt ein verbindliches Angebot von uns an den Kunden dar. An dieses Angebot sind wir zwei Wochen nach
Abgabe gebunden. Der Vertragsschluss über einen Reparaturvertrag entsprechend den Bedingungen des Kostenvoranschlags
erfolgt durch Annahme unseres Angebots durch den Kunden.
14.3
Die von uns erstellten Kostenvoranschläge sind für den Kunden unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart ist. Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich inkl. Umsatzsteuer.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte
uneingeschränkt vor.
14.4
Wird nach Erstellung des Kostenvoranschlags eine Instandsetzung von dem Kunden ausdrücklich nicht gewünscht, ist
der Instandsetzungsgegenstand, von dem Kunden innerhalb von 14 Tagen in unserer Filiale abzuholen.
14.5
Stellen wir bei der Reparatur eines Instandsetzungsgegenstands weitere Mängel fest, welche zum Zeitpunkt der Erstellung
des Kostenvoranschlags, trotz ausführlicher Prüfung, nicht ersichtlich waren, so informieren wir den Kunden
umgehend über diesen Umstand und führen die Reparatur erst nach Absprache mit dem Kunden fort. Macht der Kunde
hierauf hin von seinem Kündigungsrecht gem. § 650 I BGB Gebrauch, so hat der Kunde gem.
§ 645 I BGB die bis dahin
entstandenen Kosten für Arbeitszeit und Material zu tragen.
15. Ausführung der Instandsetzung und Diagnose
14.1
Die Instandsetzung wird von uns unter Berücksichtigung der bei der Auftragserteilung festgelegten Arbeiten sorgfältig
ausgeführt. Wir behalten uns jedoch vor, zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht festgelegte Arbeiten vorzunehmen,
sofern sie zur Wiedererreichung der vollen Gebrauchsfähigkeit des Instandsetzungsgegenstandes oder der Durchführung
der Instandsetzung erforderlich sind.
15.2
Soweit es für die Instandsetzung/Diagnose erforderlich ist benötigen wir Zugang zu kennwortgeschützten Bereichen
des Instandsetzungsgegenstandes (Bios/Betriebssystem/etc.) Der Kunde ist zur Bereitstellung derartiger Kennwörter verpflichtet.
Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach werden wir gem. § 642 I BGB eine angemessene Entschädigung
geltend machen.
15.3
Soweit es für die Instandsetzung/Diagnose erforderlich ist werden wir Sicherungskopien der auf dem Instandsetzungsgegenstand
befindlichen Daten erstellen. Der Kunde erklärt sich durch Erteilung des Auftrags mit der Erstellung solcher Sicherungskopien
durch uns einverstanden.
15.4
Wir können nur Betriebssysteme/Software installieren soweit der Kunde über die entsprechenden Lizenzen verfügt.
Wir gehen davon aus, dass die uns bereitgestellten Lizenzen des Kunden rechtmäßig erworben wurden. Für
Urheberrechtsverletzungen/Softwarepiraterie trägt der Kunde die volle Verantwortung.
15.5
Eine Verpflichtung vor jeder Instandsetzung/Diagnose die auf dem Instandsetzungsgegenstand befindlichen Daten zu sichern besteht
für uns nicht, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst
verantwortlich.
15.6
Bei der Instandsetzung ausgebaute, oder ersetzte schadhafte Teile gehen in unser Eigentum über, soweit im Einzelfall nichts
anderes vereinbart ist.
16. Ausführung der Instandsetzung und Diagnose
Mit Überlassung der Reparaturware verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abholung der reparierten Produkte nach Fertigstellung, sowie der Geräte mit einer ausdrücklich nicht gewünschten Instandsetzung innerhalb von 2 Monaten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erfolgt eine Aufforderung zur Abholung unter Mitteilung einer Nachfrist von weiteren 2 Wochen. Nach Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, die Reparaturware freihändig zu veräußern und aus dem erzielten Erlös die Reparaturkosten sowie entstandene Lager- und Veräußerungskosten auszugleichen. Ein Differenzbetrag wird dem Auftraggeber entsprechend nachbelastet oder gutgeschrieben.